Informationen für Betreiber

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), Steuerrecht und ZustellAnschrift

Was ist ZustellAnschrift.de?

Das ProstSchG fordert für jede Prostituierte eine Anschrift im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift. Die Zustellanschrift ist unabhängig vom Melderecht und eine spezielle Regelung im ProstSchG. Bei der Zustellanschrift muss sichergestellt sein, dass ankommende Post die Prostituierte erreicht.

Mit ZustellAnschrift.de bieten wir Zustellanschriften für Prostituierte an und sorgen dafür, dass sie die Post unkompliziert, verlässlich und sicher erhalten.

Ob neben der Zustellanschrift eine Meldeanschrift nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) notwendig ist, hängt vom Einzelfall ab. Entsprechend § 27 Abs. 2 Satz 3 BMG gibt es das sog. „Besucherprivileg“. Sofern eine Person im Ausland wohnt, kann sie sich bis zu drei Monate ohne melderechtliche Anmeldung in Deutschland aufhalten.

Bei der Anmeldung ihrer Tätigkeit darf die Prostituierte nach der geltenden Rechtslage frei wählen, ob sie bei der Behörde ihre Meldeanschrift – soweit vorhanden – oder eine Zustellanschrift angibt. Diese Entscheidung ist für die Behörde bindend.

Produktvideo ZustellAnschrift für Sexworker 2019

(Info: Externer Link zu YouTube)

Weshalb die Anbringung eines Briefkastens am Betrieb gefährlich sein kann

Unter anderem können Finanzbehörden dies als Indiz werten, dass die Damen bei Ihnen abhängig beschäftigt sind. Sie wissen, was das nicht nur steuerrechtlich für Sie bedeuten kann?

Sie können ggf. für die eingehende Post verantwortlich gemacht werden! In diesem Fall müssten Sie sicherstellen, dass die Post die Damen erreicht. Schwierig wird es dann, wenn diese mittlerweile in anderen Betrieben arbeiten.

Es darf davon ausgegangen werden, dass die für die Umsetzung des neuen Gesetzes zuständigen Behörden sich nicht allzu lange mit nicht zustellbaren Briefen auseinandersetzen werden, sondern relativ schnell entsprechende Bußgelder verhängen oder weitere schmerzlichen Verfahren anstoßen werden.

Sofern Sie keine entsprechenden Verträge mit den Damen abschließen ist es nicht ausgeschlossen, dass Sie in die Haftung genommen werden!

Darum ZustellAnschrift.de

Unser Service ist auf Herz und Nieren geprüft und leistungsfähig. Die Damen können ihre Post am selben Tag digital aufs Handy bekommen.

Unsere Youtube-Videos sind in viele Sprachen übersetzt, schauen Sie selbst: Zum Video

Auch unsere Internetseite ist in vielen Sprachen verfügbar. Dazu einfach oben links die entsprechende Sprache auswählen.

Geniale Bezahlmöglichkeit:
Die Damen können in vielen Einkaufsmärkten in ihrer Nähe bezahlen (z.B. dm, Rewe,..). Hierfür ist kein deutsches Bankkonto erforderlich.

Derzeit im Haus anwesende Damen waren zeitnah beim Amt bezüglich Ihrer Anmeldung? Kennen Sie diesen Fallstrick?

Fragen Sie mal die Damen, welche Postanschrift sie bei der Anmeldung bei der Behörde angegeben haben. Zufälligerweise die Anschrift Ihres Betriebs und Sie wissen nichts davon?

In diesem Fall raten wir dringend, direkt die Behörde zu kontaktieren und dies schnellstmöglich berichtigen zu lassen!

Mit ZustellAnschrift.de auf der sicheren Seite sein – bereits ab 7,- € brutto pro Monat.

Unsere Bitte an Sie

Informieren Sie die Damen über ZustellAnschrift.de. Weisen Sie sie auf unsere youtube Videos hin. Gerne senden wir Ihnen auch gedruckte Flyer. Hierzu bitte einfach eine E-Mail an kontakt@zustellanschrift.de mit Ihrer Adresse und gewünschter Anzahl senden.

Wir hoffen, dass unser Service Ihnen und den Prostituierten hilft, den  „Papierkrieg“, welcher seit 01.01.2018 mit dem ProstSchG ansteht, zu erleichtern.  Für Rückfragen stehen wir jederzeit unter 01575 -70 80 30 5 zur Verfügung.